Corona

Aktuelle Corona-Vorschriften in Viersen

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist nur im Außenbereich und mit negativem Testergebnis oder Nachweis der vollständigen Impfung bzw. Genesung erlaubt.

In Viersen gelten (Stand: 21.05.2021) für die Gastronomie folgende Regelungen:

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist nur im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Genesene und vollständig geimpfte Personen sind mit negativ Getesteten gleichgestellt. Weiterhin möglich sind die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf.

Bringen Sie daher bitte Ihren Impfnachweis (vollständige Impfung) oder Ihren Testnachweis (negativer PCR-Test) bei Ihrem Besuch im «GAMBRINUS» mit.

Die Kontaktbeschränkungen sehen im Moment so aus: Eigener Haushalt plus 1 Person (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren). Außerdem wieder 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren).

Bleiben Sie gesund!